Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 24. März 2000

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Erlass über die Ordnung der Ferien in den Schuljahren 2003/04 bis 2007/08 für allgemeinbildende und berufliche Schulen im Saarland (Ferienordnung 2003/04 bis 2007/08)

Vom 20. Dezember 1999

Az.: B 13 - 3.1.2.1

In Übereinstimmung mit dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 27./28. Mai 1999 über die langfristige Sommerferienregelung von 2003 bis 2008 werden die Ferien wie folgt festgesetzt (angegeben sind jeweils der erste bzw. der letzte Ferientag):

1.1 Im Schuljahr 2003/04
Sommerferien
Mo., 21. Juli 2003 - Sa., 30. August 2003
Herbstferien
Mo., 13. Oktober 2003 - Sa., 25. Oktober 2003
Weihnachtsferien
Mo., 22. Dezember 2003 - Di., 6. Januar 2004
Osterferien
Mo., 5. April 2004 - Di., 20. April 2004
1.1 Im Schuljahr 2004/05
Sommerferien
Mo., 19. Juli 2004 - Sa., 28. August 2004
Herbstferien
Mo., 11. Oktober 2004 - Sa., 23. Oktober 2004
Weihnachtsferien
Do., 23. Dezember 2004 - Di., 4. Januar 2005
Osterferien
Mo., 21. März 2005 - Mo., 4. April 2005
1.3 Im Schuljahr 2005/06
... *
1.4 Im Schuljahr 2006/07
... *
1.5 Im Schuljahr 2007/08
... *
2. In jedem Schuljahr sind - in Anrechnung auf die Gesamtzahl der 75 Ferientage - der Rosenmontag, der Faschingsdienstag, der Freitag nach Christi Himmelfahrt und der Freitag nach Fronleichnam unterrichtsfrei.
3. Die Schulkonferenz der jeweiligen Schule setzt darüber hinaus - ebenfalls in Anrechnung auf die Gesamtzahl der 75 Ferientage - für das jeweilige Schuljahr den Termin für einen zusätzlichen Ferientag fest. Es ist im Interesse von Familien mit Kindem in verschiedenen Schulen wünschenswert, dass dieser Termin zumindest auf Gemeindeebene abgestimmt wird. Dieser bewegliche Ferientag darf nicht auf einen Tag unmittelbar vor oder nach den Sommerferien - gelegt werden. Die Schulen teilen jeweils den Termin des beweglichen Ferientages frühzeitig, spätestens eine Woche vorher, der zuständigen Schulaufsichtsbehörde mit.
4. Der Unterricht schließt an den Tagen vor Ferienbeginn an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nach der dritten Unterrichtsstunde. Am Unterrichtstag vor Rosenmontag, vor Christi Himmelfahrt, vor Fronleichnam und vor dem beweglichen Ferientag schließt der Unterricht regulär.

* Die Ziffern 1.3 bis 1.5 werden hier nicht wiedergegeben, da mit Pressemeldung des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom 01.07.2003 eine Änderung dieser Termine angekündigt und deren voraussichtliche Lage bekannt gegeben wurde.

GMBl. Saar 2000, S. 68


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