Landesverordnung über die Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2000/01, 2001/02 und 2002/03 (Ferienordnung 2000/01 bis 2002/03)

Vom 12. Februar 1998

Gl.-Nr.: 223-9-129

Fundstelle: NBl. Schl.-H. 1997 S. 99

Änderungsdaten:

§ 1 geändert (LVO v. 28.3.2001, GVOBl. S. 189)

Eingangsformel:

Aufgrund des § 29 Abs. 2 des Schulgesetzes (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 451), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 474), verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:

§ 1

(1) Die Ferien der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden, soweit in den Absätzen 2 und 4 sowie in § 3 Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, wie folgt festgesetzt:

1. Für das Schuljahr 2000/01

Ferien

erster Ferientag

letzter Ferientag

Werktage

Sommer

Do. 20.07.2000

Sa. 02.09.2000

39

Herbst

Mo. 23.10.2000

Sa. 04.11.2000

12

Weihnachten

Mi. 27.12.2000

Sa. 06.01.2001

9

Ostern

Mo. 09.04.2001

Di. 24.04.2001

12

bewegliche Ferientage

3

Gesamt

75

2. Für das Schuljahr 2001/02

Ferien

erster Ferientag

letzter Ferientag

Werktage

Sommer

Do. 19.07.2001

Sa. 01.09.2001

39

Herbst

Mo. 22.10.2001

Sa. 03.11.2001

12

Weihnachten

Mo. 24.12.2001

Sa. 05.01.2002

9

Ostern

Di. 02.04.2002

Mo. 15.04.2002

12

bewegliche Ferientage

3

Gesamt

75

3. Für das Schuljahr 2002/03

Ferien

erster Ferientag

letzter Ferientag

Werktage

Sommer

Do. 04.07.2002

Mi. 14.08.2002

36

Herbst

Mo. 14.10.2002

Mo. 28.10.2002

13

Weihnachten

Mo. 23.12.2002

Mo. 06.01.2003

10

Frühjahr

Mo. 10.03.2003

Sa. 22.03.2003

12

Ostern

Di. 22.04.2003

 

1

bewegliche Ferientage

3

Gesamt

75

(2) Für berufsbildende Schulen, deren Unterricht im Verbund mit anderen Einrichtungen durchgeführt wird, und für überregionale Förderzentren mit Internat können die Ferien abweichend festgelegt werden. Die Gesamtdauer der Ferientage darf dabei 75 Werktage nicht überschreiten.

(3) Letzter Schultag im Schuljahr 2000/01 ist Mittwoch, der 18. Juli 2001, letzter Schultag im Schuljahr 2001/02 ist Mittwoch, der 03. Juli 2002 und letzter Schultag im Schuljahr.2002/03 ist Samstag, der 28. Juni 2003.

(4) Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien und beginnen die Herbstferien jeweils eine Kalenderwoche eher.

§ 2

Von den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen werden die in § 1 Abs. 1 genannten "beweglichen Ferientage" durch Beschluß der Schulkonferenz nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen festgesetzt. Bei dieser Absprache sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Dabei können diese Tage entweder einem beliebigen Ferienabschnitt - außer den Sommerferien - zugeschlagen oder gesondert gelegt werden, z.B. in Verbindung mit den Feiertagen und für örtliche Feste.

§ 3

(1) In den Schuljahren 2000/01, 2001/02 und 2002/03 sind folgende Tage im ersten Schulhalbjahr letzter, im zweiten Schulhalbjahr erster Tag:

 

letzter Tag

erster Tag

Schuljahr 2000/01

Sa. 27.01.2001

So. 28.01.2001

Schuljahr 2001/02

Sa. 26.01.2002

So. 27.01.2002

Schuljahr 2002/03

Sa. 01.02.2003

So. 02.02.2003

(2) Abweichend davon endet das erste Schulhalbjahr des Schuljahres 2002/03 für die Jahrgangsstufe 13 der Gymnasien und Gesamtschulen mit Ablauf des letzten Ferientages der Weihnachtsferien. Das zweite Schulhalbjahr beginnt mit dem ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.


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